Vorher besprochen
Bei der kostenlosen Besichtigung sehen wir uns Krone und Stamm an und sagen Ihnen, ob Sie vorher bei Stadt oder Landkreis nachfragen sollten – und wo. Den Antrag stellen Sie als Eigentümer; wir fällen, sobald die Zustimmung da ist.
Für Grundstückseigentümer in Goslar, Oker, Vienenburg und Hahnenklee · Besichtigung kostenlos · Anfahrt inklusive
Der Baum im Garten soll weg – aber darf er das? Im Ortsrecht der Stadt Goslar steht keine allgemeine Baumschutzsatzung (Stand Oktober 2026). Geschützt sind aber unter anderem einzeln aufgeführte Bäume, Naturdenkmale, Bäume aus Bebauungsplänen und Bäume, in denen Tiere brüten oder wohnen. Wir sehen uns Ihren Baum kostenlos an und fällen auch dort, wo kein Platz zum Umlegen ist – Stück für Stück mit der Arbeitsbühne. Äste häckseln wir vor Ort, Holz und Schnittgut nehmen wir mit.
Ein paar Fotos genügen: Einschätzung mit Preisspanne in der Regel am selben Werktag.
„Entfernung einer sehr großen, problematisch zwischen Gebäuden stehenden Kirsche … Netter Kontakt von Anfang an, super Arbeit. Alles in allem sehr zu empfehlen!“
Dasselbe Angebot wie im ganzen Harz – für Grundstückseigentümer, Hausverwaltungen und Betriebe in Goslar.
Bei der kostenlosen Besichtigung sehen wir uns Krone und Stamm an und sagen Ihnen, ob Sie vorher bei Stadt oder Landkreis nachfragen sollten – und wo. Den Antrag stellen Sie als Eigentümer; wir fällen, sobald die Zustimmung da ist.
Kann ein Baum nicht im Ganzen umgelegt werden – weil er dicht am Haus steht, über Dach, Zaun oder Leitung hängt oder nach einem Sturm schief steht –, tragen wir ihn mit der Arbeitsbühne von oben Stück für Stück ab.
Äste häckseln wir vor Ort, Holz und Schnittgut fahren wir ab, die Fläche wird beräumt. Den Stubben bereiten wir zum Fräsen vor.
Laufende Pflege und Rückschnitt – als Einzelauftrag oder in wiederkehrenden Intervallen.
Einsatzgebiet, Ablauf und häufige Fragen auf einen Blick.
Zu Baumpflege & FällungVier Fragen vorweg: Steht der Baum im Verzeichnis der Stadt, in einem Bebauungsplan oder an einem Baudenkmal? Ist er ein Naturdenkmal? Liegt das Grundstück im Landschaftsschutzgebiet, oder soll Wald gerodet werden? Brütet oder wohnt etwas darin? Viermal nein – dann dürfen Sie in der Regel fällen. Die Einzelheiten, Stand Oktober 2026, selbst nachgelesen und mit Paragraph. Keine Rechtsberatung.
Im Ortsrecht der Stadt Goslar steht keine Satzung, die jeden Baum ab einem bestimmten Stammumfang schützt. Für den gewöhnlichen Baum im Hausgarten brauchen Sie deshalb in der Regel keine Fällgenehmigung der Stadt.
Die Satzung zum Schutz von Landschaftsbestandteilen (Ratsbeschluss vom 21.11.1995) schützt die Flächen und Bäume aus ihrem Verzeichnis – etwa den Klostergarten am Frankenberg oder die Abzuchtaue – und Landschaftsbestandteile aus Bebauungsplänen (§ 3). Ob Ihr Baum dazugehört, sagt Ihnen die Stadt Goslar. Entfernen ist verboten (§ 4), eine Ausnahme beantragen Sie bei der Stadt (§§ 6 und 7). Droht unmittelbar Gefahr, darf auch ein geschützter Baum sofort gesichert werden – die Stadt muss es danach unverzüglich erfahren (§ 4 Abs. 1).
Der Landkreis Goslar hat in der Stadt Goslar Bäume und Baumgruppen als Naturdenkmal geschützt, etwa die Blutbuche am Claustorwall, den Ginkgo am Frankenberger Plan und den Mammutbaum in Wöltingerode. Geschützt ist der Bereich unter der Krone plus 1,5 Meter; schon Äste entfernen ist verboten (§§ 1 und 3 Naturdenkmal-VO). Befreien kann nur die untere Naturschutzbehörde (§ 4). Muss ein Naturdenkmal wegen Gefahr gesichert werden, ist das 3 Werktage vorher anzuzeigen, bei akuter Gefahr sofort (§ 5).
Teile der Stadt liegen im Landschaftsschutzgebiet „Harz (Landkreis Goslar)“. Dort braucht das Beseitigen von Bäumen und Sträuchern in der Regel vorher die Erlaubnis der unteren Naturschutzbehörde (§ 6 Abs. 1 Nr. 12 der Verordnung vom 07.12.2010, Ausnahmen in § 8).
Setzt ein Bebauungsplan einen Baum zum Erhalt fest, ist das Fällen ohne Zustimmung eine Ordnungswidrigkeit – die Geldbuße kann bis zu 10.000 € betragen (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 b und § 213 BauGB).
Das Gebiet innerhalb der historischen Stadtbefestigung steht unter Denkmalschutz. Bilden Bäume mit einem Baudenkmal eine erhaltenswerte Einheit, gelten sie als Teil davon (§ 3 Abs. 3 NDSchG) – dann fragen Sie vor dem Fällen die untere Denkmalschutzbehörde der Stadt Goslar.
Nester, Höhlen und Fledermausquartiere sind das ganze Jahr geschützt (§ 44 BNatSchG). Sind sie besetzt oder werden sie regelmäßig genutzt, darf der Baum nur mit einer Ausnahme der unteren Naturschutzbehörde fallen. Ein Blick in die Krone gehört deshalb zur Besichtigung.
Vom 1. März bis 30. September dürfen Bäume außerhalb von Wald und gärtnerisch genutzten Flächen nicht gefällt werden (§ 39 BNatSchG) – der Baum im Hausgarten ist in der Regel nicht betroffen. Hecken und Gebüsche dürfen in dieser Zeit auch im Garten nur schonend geschnitten, nicht gerodet werden.
Je nach Höhe gelten Grenzabstände – für Bäume von 5 bis 15 Meter Höhe 3 Meter, darüber 8 Meter (§ 50 NNachbG). Den Rückschnitt eines zu hohen Baums kann der Nachbar nur verlangen, wenn er spätestens im fünften Kalenderjahr nach dem Hinauswachsen klagt (§ 54), und nur für die Zeit vom 1. Oktober bis 15. März (§ 53 Abs. 3).
Was Grundstückseigentümer in Goslar vor einer Baumfällung wissen wollen.
Für den gewöhnlichen Baum im Hausgarten in der Regel nicht: Im Ortsrecht der Stadt Goslar steht keine allgemeine Baumschutzsatzung (Stand Oktober 2026). Eine Genehmigung brauchen Sie, wenn der Baum im Verzeichnis der Landschaftsbestandteil-Satzung steht, ein Naturdenkmal ist, ein Bebauungsplan ihn schützt, das Grundstück im Landschaftsschutzgebiet liegt, Wald gerodet und anders genutzt werden soll oder der Baum zu einem Baudenkmal gehört. Was für Ihren Baum gilt, besprechen wir bei der Besichtigung.
Für Bäume aus dem Verzeichnis der Landschaftsbestandteil-Satzung bei der Stadt Goslar (§ 7 der Satzung). Für Naturdenkmale, im Landschaftsschutzgebiet und bei geschützten Tieren bei der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Goslar, Klubgartenstraße 6, 38640 Goslar. In der Altstadt und an Baudenkmalen bei der unteren Denkmalschutzbehörde der Stadt Goslar.
Droht unmittelbar Gefahr, darf auch ein geschützter Baum gesichert werden. Bei Bäumen aus dem Goslarer Verzeichnis muss die Stadt danach unverzüglich davon erfahren (§ 4 Abs. 1 der Satzung), bei Naturdenkmalen ist die Maßnahme 3 Werktage vorher anzuzeigen, bei akuter Gefahr sofort (§ 5 Naturdenkmal-VO). Schief stehende Bäume tragen wir mit der Arbeitsbühne von oben Stück für Stück ab.
Das hängt von Höhe, Standort und Zugang ab – ein Baum dicht am Haus macht mehr Arbeit als einer auf freier Fläche. Schicken Sie uns ein paar Fotos: Sie bekommen in der Regel am selben Werktag eine Einschätzung mit Preisspanne, nach der Besichtigung ein Angebot mit klaren Positionen. Die Anfahrt nach Goslar ist im Preis enthalten.
Kurz schildern, worum es geht. Fotos helfen bei der ersten Einschätzung.
Bei Bedarf schauen wir uns Objekt oder Fläche vor Ort an.
Klare Leistungen, nachvollziehbare Positionen, verbindlicher Rahmen.
Terminabstimmung, Durchführung und auf Wunsch Fotodokumentation.
GrünWerk Harz deckt acht Leistungsbereiche ab – ein Ansprechpartner für Grundstück und Gebäude.
Goslar gehört zu unserem Einsatzgebiet für Baumpflege und Baumfällung – alle Stadtteile, von der Altstadt über Jürgenohl, Oker und Sudmerberg bis Vienenburg und Hahnenklee. Unser Betrieb sitzt in Schulenberg im Oberharz; welche Orte wir außerdem anfahren, steht bei Baumpflege & Fällung. In Goslar sind wir außerdem mit Hausmeisterservice, Gebäudereinigung und Winterdienst vor Ort. Die Besichtigung ist kostenlos, die Anfahrt ist im Preis enthalten. Keine Rechtsberatung – maßgeblich sind Satzungen und Verordnungen in der jeweils geltenden Fassung.
Sie wohnen nicht in der Nähe oder wollen vorab wissen, worauf Sie sich einlassen? Diese drei Wege gehen ohne Vor-Ort-Termin.
Schicken Sie uns ein paar Bilder von Fläche, Hecke oder Objekt – gern gleich mit der Anfrage. Sie bekommen eine Einschätzung und eine Preisspanne zurück, in der Regel am selben Werktag.
Wir gehen mit dem Handy durch Ihr Objekt, Sie sehen live mit und fragen direkt nach. Praktisch für Eigentümer, die weit weg wohnen – Termin nach Absprache.
Sagen Sie uns im Formular, wann es Ihnen passt. Wir bestätigen den Termin oder schlagen Ihnen den nächstmöglichen vor – ohne Hin und Her per Mail.
Fotos mitschicken oder Wunschtermin nennen – beides geht direkt im Formular.
Schildern Sie kurz das Objekt und die gewünschte Leistung. Wir melden uns mit einer ersten Einschätzung.