Gäste melden
Bei Anreise die Daten der Gäste – Name, Anschrift, Aufenthaltszeitraum, Ermäßigungen – im elektronischen Meldeschein der Tourist-Information erfassen und übertragen (§ 8 Abs. 1 Nr. 1).
Wer in Braunlage, St. Andreasberg oder Hohegeiß Gäste beherbergt, ist nach der Gästebeitragssatzung der Stadt Wohnungsgeber – mit eigenen Pflichten gegenüber der Tourist-Information. Hier steht, was die Satzung verlangt. Und was wir vor Ort für Sie übernehmen: Endreinigung, Gästewechsel, Kontrolle und Schadenabwicklung.
Grundlage ist die Gästebeitragssatzung der Stadt Braunlage (Neufassung, gültig ab 01.01.2024). Sie gilt für Braunlage, St. Andreasberg und Hohegeiß. Die Beitragshöhe wurde zum 01.02.2026 geändert – Beträge nennen wir deshalb nicht, den aktuellen Satz kennt die Tourist-Information. Keine Rechtsberatung.
Bei Anreise die Daten der Gäste – Name, Anschrift, Aufenthaltszeitraum, Ermäßigungen – im elektronischen Meldeschein der Tourist-Information erfassen und übertragen (§ 8 Abs. 1 Nr. 1).
Das elektronische Abrechnungssystem stellt die Stadt kostenlos zur Verfügung, die Nutzung ist Pflicht. Befreien lassen kann man sich nur auf Antrag, um unbillige Härten zu vermeiden (§ 8 Abs. 1 Nr. 7).
Den Gästebeitrag von den Gästen einziehen, die Gästekarte ausstellen und den Beitrag an die Tourist-Information abführen (§ 8 Abs. 1 Nr. 1 und 2).
Ein tagesaktuelles Verzeichnis über alle Gäste führen – auch über die, die nichts zahlen müssen –, aufbewahren und auf Verlangen zusammen mit den Buchungsunterlagen vorlegen (§ 8 Abs. 1 Nr. 3 und 4).
Die Gästebeitragssatzung an einer für die Gäste gut sichtbaren Stelle aushängen oder auslegen (§ 8 Abs. 1 Nr. 6).
Sie haften neben dem Gast für Einzug und Abführung des Gästebeitrags (§ 9). Wer nicht zahlen will, ist unverzüglich der Tourist-Information zu melden – dann haften Sie für diesen Gast nicht (§ 8 Abs. 1 Nr. 5 und Abs. 3).
Beauftragen Sie jemanden, der die Abwicklung der Beherbergung gewerbsmäßig übernimmt, ist er neben Ihnen verpflichtet. Sie müssen der Tourist-Information mitteilen, wen Sie beauftragt haben (§ 8 Abs. 2).
Tourist-Information Braunlage, Elbingeröder Straße 17, 38700 Braunlage. Dort laufen Meldeschein, Gästekarte und Abrechnung zusammen; Befreiungen und Ermäßigungen werden dort auf Antrag gewährt (§ 1 Abs. 3, § 11).
Für Vermieter, die nicht in Braunlage wohnen – dieselben Leistungen wie in der ganzen Ferienhaus-Betreuung.
Bad, Küche, Böden, Betten frisch beziehen, Handtücher und Gästeartikel auffüllen – auch samstags, bis zu vier Gästewechsel am selben Tag.
Mehr zu Endreinigung & GästewechselSchlüssel verwalten, eindeutig beschriften und übergeben, Willkommens- und Abreiseunterlagen für die Gäste auslegen.
Haus und Gelände regelmäßig prüfen, Zähler ablesen, Heizölstand im Blick behalten – mit Fotos, damit Sie sehen, was wir sehen.
Schaden aufnehmen, Fotos und Maße für die Versicherung, Trocknung koordinieren, Gutachtertermin begleiten.
Sie haben schon eine Reinigung? Wir nehmen sie nach festem Prüfschema ab, mit Fotos und Bericht am selben Tag.
Zur ReinigungskontrolleTechnik, Handwerkertermine, Lieferungen und Notfall-Einsatz – alles zur Betreuung Ihrer Ferienimmobilie.
Zur Ferienhaus-BetreuungWas Vermieter in Braunlage, St. Andreasberg und Hohegeiß wissen wollen.
Ja. Wer Gäste gegen Entgelt beherbergt, meldet sie über den elektronischen Meldeschein der Tourist-Information, zieht den Gästebeitrag ein, stellt die Gästekarte aus und führt den Beitrag ab (§ 8 Gästebeitragssatzung).
Ja. Die Satzung gilt für alle drei Ortsteile der Stadt Braunlage: Braunlage und St. Andreasberg als Luftkurorte, Hohegeiß als Erholungsort (§ 1).
Melden Sie ihn unverzüglich der Tourist-Information oder der Stadt Braunlage. Tun Sie das, haften Sie für diesen Gast nicht (§ 8 Abs. 1 Nr. 5 und Abs. 3).
Übernimmt jemand die Abwicklung der Beherbergung gewerbsmäßig für Sie, ist er neben Ihnen verpflichtet, und Sie müssen der Tourist-Information mitteilen, wen Sie beauftragt haben (§ 8 Abs. 2). Legen Sie deshalb vorab schriftlich fest, wer Meldeschein, Gästekarte und Gästebeitrag übernimmt.
Ja, auch samstags – bis zu vier Gästewechsel am selben Tag. Ablauf und Wäsche stehen bei Endreinigung & Gästewechsel.
Kurz schildern, worum es geht. Fotos helfen bei der ersten Einschätzung.
Bei Bedarf schauen wir uns Objekt oder Fläche vor Ort an.
Klare Leistungen, nachvollziehbare Positionen, verbindlicher Rahmen.
Terminabstimmung, Durchführung und auf Wunsch Fotodokumentation.
GrünWerk Harz deckt sieben Leistungsbereiche ab – ein Ansprechpartner für Grundstück und Gebäude.
Braunlage und St. Andreasberg gehören zu unserem Einsatzgebiet für Ferienwohnungen. Unser Betrieb sitzt in Schulenberg im Oberharz; alle weiteren Orte stehen bei der Ferienhaus-Betreuung.
Sie wohnen nicht in der Nähe oder wollen vorab wissen, worauf Sie sich einlassen? Diese drei Wege gehen ohne Vor-Ort-Termin.
Schicken Sie uns ein paar Bilder von Fläche, Hecke oder Objekt – gern gleich mit der Anfrage. Sie bekommen eine Einschätzung und eine Preisspanne zurück, in der Regel am selben Werktag.
Wir gehen mit dem Handy durch Ihr Objekt, Sie sehen live mit und fragen direkt nach. Praktisch für Eigentümer, die weit weg wohnen – Termin nach Absprache.
Sagen Sie uns im Formular, wann es Ihnen passt. Wir bestätigen den Termin oder schlagen Ihnen den nächstmöglichen vor – ohne Hin und Her per Mail.
Fotos mitschicken oder Wunschtermin nennen – beides geht direkt im Formular.
Schildern Sie kurz das Objekt und die gewünschte Leistung. Wir melden uns mit einer ersten Einschätzung.